Datenschutzerklärung auf der Webseite

„Wir verarbeiten auf unserer Webseite doch gar keine personenbezogenen Daten! – Oder?“

Am 25. Mai 2016 trat die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat in Kraft. Nach einer ‚Übergangszeit‘ müssen die EU-Mitgliedstaaten die Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 nun auch anwenden.
Die DSGVO wird  dann in vielen Teilen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen.

Für die Betreiber von Webseiten ist nach der neuen DSGVO gesetzlich vorgeschrieben, die Website mit einer Datenschutzerklärung zu versehen. Andernfalls drohen u.U. Kosten bei einer Abmahnung. Auch wenn die derzeitige Abmahnpraxis vor dem Hintergrund wettbewerbsrechtlicher Verstöße vorrangig vor allem den Bereich Onlinehandel betrifft, sollten Sie eine Datenschutzerklärung in die Webseite einfügen.
Die Datenschutzerklärung muss – ähnlich wie das vorgeschriebene ‚Impressum‘ – als Informationsseite zum Datenschutz von jeder Seite des Webangebots mit max. 2 Klicks zu erreichen sein. Gestalterisch/technisch wird dies oftmals gelöst, in dem an der Stelle des bisherigen Links ‚Impressum‘ ein zusätzlicher Link ‚Datenschutz‘ oder ‚Datenschutzerklärung‘ integriert wird. Beide Links können aus Platzgründen oder der hierarchischen Übersichtlichkeit auch im Footer, unten auf jeder Seite angebracht werden.

Der Inhalt der Datenschutzerklärung ist abhängig von den tatsächlich stattfindenden Vorgängen bei denen Daten erhoben werden. Um Webseiten im Browser darstellen zu können, muss die sogenannte IP-Adresse erhoben und gespeichert werden.
Hier schon werden Daten erhoben. Darüber hinaus werden in Formularen Daten übermittelt und bei der Verwendung von Schnittstellen zu Drittanbietern (z.B. Google Maps, facebook, youtube etc.) oder Analyse-Tools und Cookies. Über die Art und Weise wie diese Daten erhoben und weiterverwendet werden, muss der Besucher der Webseite informiert werden.

Informationen zum Thema DSGVO und der Datenschutzerklärung auf Webseiten finden Sie u.a. hier:
https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung-website
Bundesregierung – Datenschutzrecht novelliert

Nicht alle Webseiten oder Unternehmen benötigen einen monatlichen rechtlichen Support.
Auf den Seiten von e-recht24.de findet sich ein guter Überblick rund um die Datenschutzgrundverordnung und den Datenschutz:
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

Hoffnungsorte

Ein eher ungewöhnliches Webseitenprojekt: Impressionen und Informationen zu Friedhöfen der Evangelischen Kirche Essen. Begleitend zu einer Broschüre wird hier  vor allem das für dieses Projekt eigens erstellte Fotomaterial präsentiert. Die Internetseiten sind individuell konzipiert, gemeinsam mit dem Pressereferat realisiert und seit Herbst online.

Die zwölf Farbschattierungen des Indigo Blau

Aboubakar Fofanas Installation auf der Documenta 14 in Kassel trägt den Titel „Fundi“(Aufstand). Die Stoffe in verschiedenen Indigoblau-Tönen erinnern an die dunkle Geschichte des Indigo. An Kolonialismus, Ausbeutung, Landraub und Sklaverei in Afrika. Unterhalb der Stoffe sind Indigopflanzen in Tontöpfen plaziert.
Der gesamte Herstellungsprozess ist eingebunden in einen weiten philosophischen und spirituellen Kontext, der ganz besonders das Handeln im Einklang mit den Kräften der Natur verwirklicht. Das Färben der Schattierungen – hohe Handwerkskunst. Ein ganz leichtes, stilles Highlight auf der diesjährigen Documenta.

Internet – Einseitig

One Page Design. Alles auf einer Seite. Übersichtlich, informativ und alles auf einen Blick. Das ganze für die unterschiedlichen Ausgabegeräte von Smartphone über Tablet bis zum für viele gewohnten ‚Desktop‘-Standard optimiert. Kein langes Orientieren, wie, wo, was? – einfach los und die gewünschten Informationen und Kontakte schnell und einfach finden. Einen guten Eindruck hinterlassen.

Mit dem ‚One-Page‘-Ansatz lassen die wichtigsten Dinge kurz und knapp präsentieren. Das Wesentliche. Auf den Punkt gebracht. Sieht leicht und einfach aus. Soll es auch.

Mobile Webseiten nachträglich erstellen?

mobil-deviceAus alt macht neu. Webseiten die vor 2008 entwickelt und gestaltet wurden, sind ohne mobile Versionen für Smartphon oder Tablet entwickelt worden. Es gab diese Geräte schlicht noch nicht. Auch danach wurden nicht von einem Tag auf den anderen nur noch ‚responive websites‘ erstellt, die für die Ausgabe auf den unterschiedlichsten Geräten optimiert waren. Es dauerte zudem noch einige Zeit, bis eine relevante Anzahl von Nutzern wirklich mobil im Internet surfen konte. Mittlerweile erscheint uns das jedoch als etablierter „Standard“. Obwohl dies erst seit wenigen Jahren tatsächlich der Fall ist – und längst auch noch nicht für jeden und überall.

Wie ist es nun mit bestehenden Internetseiten, die noch nicht für mobile Versionen erstellt wurden. Müssen die Seiten nun völlig neu programmiert, konzeptioniert und gestaltet werden? Es gibt – wie immer – Alternativen. „Mobile Webseiten nachträglich erstellen?“ weiterlesen